Ärger mit der Mehrwertsteuer beim Verkehrsunfall
Bei Verkehrsunfällen gibt es seit der Gesetzesänderung zum 01. August 2002 immer wieder Ärger mit der Erstattung der Mehrwertsteuer durch Versicherungen. Vor dem 01. August 2002 gab es bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung selbst wenn das Motorrad nicht repariert oder bei einem Totalschaden kein neues Motorrad gekauft wurde die Mehrwertsteuer, die in einem Sachverständigengutachten oder im Kostenvoranschlag ausgewiesen wurde, erstattet.
Dies hat sich seit dem 01. August 2002 geändert. Nunmehr werden die 16 % Mehrwertsteuer nur noch erstattet, wenn eine Reparatur für die auch Mehrwertsteuer gezahlt wurde, erfolgt ist. Bei einem Totalschaden wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn ein neues Motorrad gekauft wird, für das auch Mehrwertsteuer gezahlt wird.
D.h. beim Kauf eines Motorrades von Privat, für das man gewöhnlich keine Mehrwertsteuer zahlt, wird die Mehrwertsteuer auch nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet. Zudem kann auch der Händler nicht für alle gebrauchten Motorräder 16 %Mehrsteuer erheben. Der Händler kann bei dem Verkauf eines zu erworbenen Motorrades nur Mehrwertsteuer auf den Betrag berechnen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Kauft ein Händler z.B. ein Motorrad für Euro 5.000,- um es dann für Euro 5.500,- zu verkaufen, dann kann er nur für die Differenz, hier Euro 500,- die 16 % Mehrwertsteuer verlangen.
Man sollte beim Kauf eines gebrauchten Motorrades immer danach fragen, ob im Kaufpreis auch Mehrwertsteuer von 16 % enthalten ist oder ob auf das Motorrad keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss. Sind nämlich die 16 % Mehrwertsteuer nicht enthalten, dann erstattet die gegnerische Versicherung sie nicht. In einem solchen Fall bekommt man lediglich 2 Prozent vom Wiederbeschaffungswert als sogenannten Differenzbesteuerungsbetrag auf die Mehrwertsteuer erstattet. Da fragt sich natürlich jeder berechtigterweise, wie das zu verstehen ist. Ein Händler kann nur auf bestimmte gebrauchte Motorräder 16 Prozent Mehrwertsteuer verlangen.
Bei den meisten gebrauchten Motorrädern kann er nur die sogenannte Differenzsteuer von 2 Prozent anstatt 16 Prozent verlangen. D.h. in einem solchen Fall gibt es auch nur die 2 Prozent von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Rechtsanwalt Jan Schweers