Ausweichmanöver vor Kleintier
Ein Zusammenstoß mit einem Kaninchen, Hasen, Fuchs, Marder, Wiesel oder dergleichen bedeutet bei den meisten Motorradunfällen ein Totalschaden für das Gefährt und eine große Gefahr für die Gesundheit.
Die lädierte Gesundheit kann einem keiner wiederbringen, doch gegen den Schaden am Motorrad kann man sich versichern. Eine Teilkaskoversicherung sichert den Ersatz von Schäden durch einen Zusammenstoß mit „Haarwild“ zu.
Doch was ist eigentlich, wenn es zu keinem Zusammenstoß mit Haarwild kommt, da das Motorrad vorher abgebremst wird und anschließend zu Fall kommt. Grundsätzlich werden in einem solchen Fall die Schäden als sogenannte Rettungskosten durch die Versicherung erstattet. Ein großes Problem besteht jedoch oftmals, da der Motorradfahrer den Beweis erbringen muss, dass es zu einem Unfall auf Grund eines Ausweichmanövers gekommen ist.
Diesen Beweis zu erbringen ist sehr schwierig, da oftmals keine Zeugen dies bestätigen können.
Das Oberlandesgericht Hamm (Urt. V. 03.05.2001, Az.: 6 U 209/00)hatte als Berufungsgericht über einen solchen Fall zu entscheiden. Ein Motorradfahrer kam mit seinem teilkaskoversicherten Krad in einer langgezogenen Linkskurve zu Fall und prallte gegen die rechte Leitplanke, nachdem er einem von links kommenden Fuchs ausgewichen war. Das Motorrad wurde total beschädigt. Der Kläger hatte keine Zeugen für den Unfall. Die Schilderung wurde ihm auch nicht abgenommen, so dass er seinen Schaden einklagen musste. In der ersten Instanz vor dem Landgericht wurde seinem Anspruch nicht stattgegeben. Das Landgericht war der Überzeugung, dass der Motorradfahrer den Beinahezusammenstoß mit dem Haarwild nicht bewiesen habe. Das OLG Hamm nahm den Fall auf Grund der Schilderung des Motorradfahrers und der Indizien nochmals genau unter die Lupe. Der beauftragte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger nicht mit einer überhöhten Geschwindigkeit in die Kurve gefahren war. Auch die Schäden an der Leitplanke und der Anstoß sprachen nach dem Sachverständigen nicht für ein Wegrutschen auf Grund einer überhöhte Geschwindigkeit. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass die Erzählung des Motorradfahrers, seine Verletzungen und seine Reaktionen mit den Beschädigungen in Einklang zu bringen ist.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass es sich um eine Rettungsunfall gehandelt haben muss und sprach dem Kläger den Ersatz seines Totalschadens zu. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, nach dem Unfall möglichst viel Beweismaterial zu sammeln. Die genaue Aufnahme der Einzelheiten der Unfallstelle sollte, sofern noch möglich, ausführlich vorgenommen werden. Hier sollte auch gegenüber der aufnehmenden Polizei auf die Lage des Motorrades und Schäden hingewiesen werden.
Rechtsanwalt Jan Schweers