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Aus aktuellem Anlass

Es sind mittlerweile wieder 4 Monate seit dem Monat Mai vergangen, die Saison im voll im Gange und das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat die Rechte aller Führerscheininhaber mit Punkten in Flensburg gestärkt.

In der Maiausgabe des bma hatte ich berichtet, dass es höchst problematisch sei, wenn man mehr als 13 Punkte hat, die Behörde die Absolvierung eines Aufbauseminars zum Punkteabbau von einem verlangt und dann plötzlich die Punkte in Flensburg nachdem man die Aufforderung von Flensburg erhalten hat, wegfallen bzw. sich auf weniger als 14 Punkte reduzieren, weil einige Punkte „verjährt“ sind.

Die Gerichte sind sich nicht einig, ob man dann immer noch das Aufbauseminar absolvieren muss oder das Aufbauseminar damit dann auch entfällt. Die Gerichte des norddeutschen Raums hatten sich bisher noch gar nicht dazu geäußert. Um so mehr freut mich, dass sich das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (OVG) nach Beendigung der Fußballweltmeisterschaft wie unser Ex-Bundestrainer Klinsmann ins Zeug gelegt hat, um die Rechte der mobilisierten Verkehrsteilnehmer zu stärken hat. Das OVG (Beschluss vom 29.06.2006, Az: 1 B 167/06) teilt meine Ansicht. Wenn die Punkte nachdem man ein Aufbauseminar aufgedrückt bekommen hat wegfallen, muss auch das Aufbauseminar nicht mehr absolviert werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass man sich rechtlich gegen das Aufbauseminar wehrt. Eine Führerscheininhaberin hatte mehr als 13 Punkte und sollte ein Aufbauseminar absolvieren. Nachdem ihr dies aufgegeben wurde fielen mehrere Punkte weg und sie hatte nur noch 7 Punkte. Bei 7 Punkten muss man allerdings kein Aufbauseminar absolvieren.

Das OVG begründet seine Entscheidung folgendermaßen. Die Behörde kann zeitlich bestimmen, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird, bevor die Punkte getilgt werden. Unterlässt die Behörde es hingegen und wird erst unmittelbar vor Ablauf der Tilgungsfrist für die Punkte tätig, dann trägt sie das Risiko, dass die Maßnahme keinen Bestand mehr hat, wenn die Punkte anschließend wegfallen.

Es kann sich mehr als lohnen seinen Punktestand in Flensburg gelegentlich zu überprüfen, zumindest dann, wenn man ein Aufbauseminar absolvieren soll oder aber der Führerschein einem bei 18 oder mehr Punkten abgenommen wird.

Rechtsanwalt Jan Schweers