Falsches Setzen des Blinkers
Vor noch nicht all zu langer Zeit waren unsere Arme beim Motorradfahren mehr als jetzt in Bewegung. Mal mussten sie links und mal rechts ausgestreckt werden. Dies lag daran, dass er noch keinen Blinker gab, der lediglich mit dem Finger an und ausgeschaltet werden musste. Seit Erfindung des Blinkers wird es uns als Straßenverkehrsteilnehmern leichter gemacht, die eigene Fahrtrichtung anzuzeigen und die des anderen Verkehrsteilnehmers zu erkennen.
Die Straßenverkehrsordnung bestimmt eindeutig, wann der Blinker benutzt werden muss. So muss vor dem Ausscheren zum Überholen und vor dem Wiedereinscheren, vor dem Ausscheren und dem Wiedereinscheren beim Vorbeifahren an Absperrungen, Hindernissen oder haltenden Fahrzeugen, vor jedem Fahrstreifenwechsel, beim Abbiegen, wenn dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtsstraße gefolgt wird, beim Einfahren von anderen Straßenteilen wie zum Beispiel Parkplätzen, beim Anfahren vom Fahrbahnrand und beim Verlassen eines Kreisverkehrs. Hingegen darf beim Einfahren in den Kreisverkehr mit dem neuen Verkehrszeichen Kreisel nicht mehr geblinkt werden.
Es ist also wichtig den Blinker zur rechten Zeit zu setzen.
Wer falsch blinkt, muss damit rechnen, dass er sich bei einem Verkehrsunfall schadensersatzpflichtig macht. Mit einem solchen Fall hatte sich das Landgericht Limburg (Az.: 3 S 229/97) zu befassen. Eine Fahrerin blinkte vor einer Einfahrt rechts und fuhr anschließend geradeaus. Hierauf vertraute eine entgegenkommender PKW-Fahrer und bog ab. Es kam zur Kollision zwischen den PKW`s. Anschließend entfachte sich natürlich ein langer Streit darüber, wer für den Schaden aufkommen soll. Das LG Limburg gab beiden beteiligten Fahrfahrern eine Schuld am Unfall und verurteilte die Falschblinkerin dazu 75 Prozent des Schadens und den entgegenkommenden PKW dazu 25 Prozent des Schadens zu begleichen.
Ein, meiner Ansicht nach, nicht ganz gerechtes Ergebnis, das das LG Limburg gefällt hat. Auf das Setzen eines Blinkers sollten sich andere Verkehrsteilnehmer verlassen können. Sie können schließlich nicht jedes Mal an der Fahrtrichtungsänderung eines anderen Verkehrsteilnehmers zweifeln. Insofern sollte, wenn man den Blinker schon falsch gesetzt hat, geschaut werden, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer hierauf vertraut und eventuell sogar ein Umweg in Kauf genommen werden.
Rechtsanwalt Jan Schweers